Ich stimme ktnagel vollkommen zu.
Ich schlage zudem vor, dass bei allen Ausschreibungen neben der Freiheit der Lizenz auch geprüft wird, in wie weit die Software für andere Behörden weiterverwendet werden kann. Denn je mehr Behörden die Lösung adaptieren, desto gesicherter ist, dass die Software von allen auch finanziell in der Weiterentwicklung getragen wird. Die Anforderungen der Behörden sind technisch gesehen oft sehr kongruent, so dass eine freie Software mit wenigen Anpassungen auch in der nächsten Behörde weiterverwertet werden kann.
Konkret schlage ich dazu vor, dass der "Freiheitsbonus" in zwei Stufen erfolgt:
1. Freie Lizenz
Die Software muss unter eine freie Lizenz gestellt sein. Dabei kann es Abzüge geben, wenn zusätzliche proprietäre Elemente für die Lösung benötigt werden (z.B. Konnektoren für MS-Exchange, SAP, GPS etc).
2. Verwertbarkeit für andere Behörden
Der Bonus soll sich erhöhen, soweit die erstellte Lösung auch für andere Behörden verwertbar ist. Müsste etwa ein anderes Ministerium 15% zusätzlichen Code programmieren lassen, um die Software auf die eigenen Bedürfnisse anpassen zu lassen, erhält das Projekt in der Ausschreibung 75% des #2-Bonus.