+7

Vergabevorteil für Behördenprojekte, die als Open Source produziert werden


Ständig werden für Behörden und Ämter des Bundes, der Länder und der Gemeinden, durch öffentliche Anstalten oder Gerichte Software-Projekte von Software-Häusern o.ä. erstellt. Viele dieser Projekte enthalten sehr ähnliche Infrastrukturen, die immer wieder neu erstellt werden, weil sie entweder als Fertigprodukt eingekauft werden (also ohne dass die Auftraggeber die Rechte an den Quelltexten bekommen), oder auch weil die Auftraggeber die Quelltexte und ihre Inhalte aus verschiedenen Gründen nicht für weitere Zwecke wieder verwenden können. Dies führt zu unnötigen Kosten für den Steuerzahler. Hier gilt es, durch eine Bevorzugung einer Beauftragung mit anschliessender Open-Source-Stellung der Quellen durch den Lieferanten oder den Auftraggeber für alle öffentlichen Auftraggeber Wiederverwendungsmöglichkeiten zu eröffnen, zum Beispiel indem eine solche Vergabepraxis durch den Bund mit einem Zuschuß versehen wird.


Diskussionen

  • Spectas ist dafür
    +1

    Ich stimme ktnagel vollkommen zu.

    Ich schlage zudem vor, dass bei allen Ausschreibungen neben der Freiheit der Lizenz auch geprüft wird, in wie weit die Software für andere Behörden weiterverwendet werden kann. Denn je mehr Behörden die Lösung adaptieren, desto gesicherter ist, dass die Software von allen auch finanziell in der Weiterentwicklung getragen wird. Die Anforderungen der Behörden sind technisch gesehen oft sehr kongruent, so dass eine freie Software mit wenigen Anpassungen auch in der nächsten Behörde weiterverwertet werden kann.

    Konkret schlage ich dazu vor, dass der "Freiheitsbonus" in zwei Stufen erfolgt:

    1. Freie Lizenz

    Die Software muss unter eine freie Lizenz gestellt sein. Dabei kann es Abzüge geben, wenn zusätzliche proprietäre Elemente für die Lösung benötigt werden (z.B. Konnektoren für MS-Exchange, SAP, GPS etc).

    2. Verwertbarkeit für andere Behörden

    Der Bonus soll sich erhöhen, soweit die erstellte Lösung auch für andere Behörden verwertbar ist. Müsste etwa ein anderes Ministerium 15% zusätzlichen Code programmieren lassen, um die Software auf die eigenen Bedürfnisse anpassen zu lassen, erhält das Projekt in der Ausschreibung 75% des #2-Bonus.

  • auf welchen Termin sich das bezieht weiß ich nicht

    • Ergänzen möchte ich noch, dass ich natürlich Open Source Lizenzen meinte, die nicht nur die Einsichtnahme gestatten, sondern auch die beliebige Weiterverwertung (wie L/GPL oder BSD, Artistic etc). Die anderen haben in der Praxis allerdings auch keine Relevanz. Vielen Dank für den Hinweis in der FB-Gruppe SPD-Netzpolitik an Harald Kampen.

  1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

  2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

  3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

  4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

  5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

  6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

  7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

  8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

  9. ... und neue Argumente einbringen.

  10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.