Mit Blick auf die bundesweite wie flächendeckende Bedeutung einer solchen erforderlichen Standardisierung wäre dies ein Vorhaben, mit dem sich der IT-Planungsrat und seine Standardisierungsstelle KoSIT zeitnah auseinander setzen sollten. Der Bund und der Deutsche Bundestag können hierzu eine Empfehlung aussprechen, dass sich die zuständigen Gremien mit der Frage auseinander setzen sollen und dazu auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die erforderliche Arbeit zu erledigen.