Elster in seine momentane Ausprägung ist nach meiner Auffassung Verfassungswidrig. Da Anwender von nicht so stark verbreiteten Betriebssysteme, die Steuererklärung mit ELSTER nicht vornehmen können, werden diesen ungleich behandelt. Dies ist eindeutig eine Diskriminierung. Die Finanzämter sollten dementsprechend Dokumente die auf den Rechner des Steuerzahler erstellt wurden (z.B. Tabellen Kalkulation mit openOffice/libreOffice) solange ELSTER nicht Plattform unabhängig ist, annehmen.
1-1 von 1
Sortieren:
1
jjsa
· angelegt