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Grundsatz Nicht-Diskriminierung und Interoperabilität


Dieser Vorschlag will erreichen, eine Diskussion dazu anzustoßen, dass Politik prinzipiell nicht diskriminieren darf, keine Marken/Firmen zu bevorzugen hat, und sicherzustellen hat, dass so viele Menschen wie möglich, öffentlich finanzierte Angebote nutzen können.

Das heißt ungeingeschränkt offene Standards und Schnittstellen benutzen Das heißt Dokumente in nachhaltigen Formaten anzubieten Das heißt, dem Nutzer bei PDF Downloads nicht den Reader von Firma A anzubieten Das heißt, jedes Webangbot von Regierungen und Behörden muss auf allen Platformen funktionieren, und darf keine Technologien benutzen, durch deren Verwendung Nutzerkreise ausgeschlossen werden (Flash, spezielle Java Plugins in bestimmten Versionen, ActiveX, etc..)

Das heißt, der öffentliche Sektor hat sich im Web a) neutral b) nachhaltig c) interoperabel und d) nicht-diskriminierend zu verhalten


Diskussionen

  • mooh ist dafür
    +2

    Dies sogar noch weiter gehen. Im vorherigen Beitrag ist der Nutzer im Fokus. Aber es sollte auch die Frage gestellt werden, ob Open Source nicht auch für die für den Bürger uneinsichtigen Prozesse (wie etwa Verwaltung, Serverarchitektur) langfristig genutzt werden sollte. Letztlich ist der Staat an sich nicht an Produkte gebunden, da gleichwertige Alternativen im Open Source Bereich existieren. Es sollte eine einheitliche Empfehlung ausgesprochen werden, Open Source zu bevorzugen. Dies könnte die Entwicklung spezialisierter Anwendungen beschleunigen und langfristig Unabhängigkeit von Unternehmen gewährleisten. Außerdem könnte es das öffentliche Bild von Open Source Software positiv beeinflussen.

  • rebentisch ist dafür
    +1

    Herstellerneutralität ist doch z.B. auch durch das Beschaffungsrecht und die WTO-Regeln bindend. Evtl. kann man dem Modell aus Portugal, dem Gesetz 36/2011, folgen, dass Bürgerrechte auf Neutralität an den Schnittstellen A2C festschreibt.

  • SdN ist dafür
    +1

    Prinzipiell befürworte ich den Grundgedanken, halte ihn aber nur unter einer Voraussetzung für praktikabel: Es muss eine einheitliche und praktikable Umsetzungslinie geben. Wenn jedes Ministerium bei jeder PM erneut prüfen muss, ob es neue Reader und Formate gibt, wenn jede Behörde ein Abteilung einrichten muss, die Veröffentlichungen vorab auf fehlende Alternativen checken muss, schaffen wir bürokratische Monster. Wenn Kosten und zeitlicher Aufwand steigen, verlangsamt und verteuert das nicht nur den Informationsfluss, einige Nachrichten werden erst gar nicht publik gemacht. Wenn Interoperabilität also gesetzlich vorgeschrieben werden soll, muss man zugleich auch Lösungen finden, wie das auf für alle Seiten zufriedenstellende Weise umgesetzt werden kann.

    • Ich sehe deine Bedenken leider nicht wirklich. An welcher Stelle soll das Bürokratiemonster entstehen? Ich denke, dass es nicht soviele unterschiedliche Schnittstellen gibt, die es zu berücksichtigen gibt. In den meisten Fällen sollte es um den Dokumenten-Austausch (pdf und odf) und um die Internet-Auftritte gehen. Wobei letztere ja eher Vorreiter der Interoperabilität sind. Auch meine ich, dass sicher nicht jedes Amt für sich den Aufwand betreiben muss, da es für diese Fragestellungen ja auch zentrale Bundesämter gibt, die dann eben behilflich sind oder fertige Lösungen parat haben.

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