Grundsatz Nicht-Diskriminierung und Interoperabilität - Historie

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  • Grundsatz Nicht-Diskriminierung und Interoperabilität

    von Sebastianh2011, angelegt

    Dieser Vorschlag will erreichen, eine Diskussion dazu anzustoßen, dass Politik prinzipiell nicht diskriminieren darf, keine Marken/Firmen zu bevorzugen hat, und sicherzustellen hat, dass so viele Menschen wie möglich, öffentlich finanzierte Angebote nutzen können.

    Das heißt ungeingeschränkt offene Standards und Schnittstellen benutzen Das heißt Dokumente in nachhaltigen Formaten anzubieten Das heißt, dem Nutzer bei PDF Downloads nicht den Reader von Firma A anzubieten Das heißt, jedes Webangbot von Regierungen und Behörden muss auf allen Platformen funktionieren, und darf keine Technologien benutzen, durch deren Verwendung Nutzerkreise ausgeschlossen werden (Flash, spezielle Java Plugins in bestimmten Versionen, ActiveX, etc..)

    Das heißt, der öffentliche Sektor hat sich im Web a) neutral b) nachhaltig c) interoperabel und d) nicht-diskriminierend zu verhalten