+17

Einfacher Betriebssystemwechsel


Ähnlich wie beim Handy z.B. die Rufnummernportierung vorgeschrieben ist, sollte auch bei Computern eine Möglichkeit des einfachen Austauschs des Betriebssystems vorgeschrieben sein. So würde die Einführung von "Secure Boot" durch Microsoft gravierende Folgen haben. Hauptplatinen-Hersteller würden möglicherweise aus Kostengründen und aufgrund des Quasimonopols von Microsoft nur Schlüssel für Windows installieren und andere Betriebssysteme wie FreeBSD, Fedora, Ubuntu, Google Chrome OS, etc. könnten nur schwer oder sogar gar nicht installiert werden.

https://www.linuxfoundation.org/publications/making-uefi-secure-boot-work-with-open-platforms

http://www.fsf.org/campaigns/secure-boot-vs-restricted-boot/statement [Please add your name to the following statement, to show computer manufacturers, governments, and Microsoft that you care about this freedom and will work to protect it.]


Diskussionen

  • Das Bundeskartellamt sollte hier dringend tätig werden. Die Absicht hinter "Secure Boot" ist offensichtlich. Hier soll eine Quasi-Monopolstellung zementiert werden. Das ist nicht hinnehmbar!

    • MrProcess ist dagegen
      +1

      Hier wird künstlicher und unnötiger und überflüssiger Hype von einer einseitig denkenden Interessengruppe aufgebaut, wenn selbst der Linux-Vater eine differenziertere Sicht der Dinge hat.

      http://www.golem.de/news/secure-boot-linus-torvalds-sieht-keine-probleme-mit-uefi-1206-92451.html

  • FDA ist dafür
    +1

    Bundling sollte behördlich verfolgt werden

  • jjsa ist dafür
    0

    Secure-Boot ist eine Entmündigung des Verbrauchers und wenn es auf mehr Sicherheit ziehlt, dürfte dies nur eine unsichere Hürde sein die nicht wirklich der vermeintliches Schutz bewirken wird. Einfacher Betriebssystemwechsel Bedeutet aber auch, den Kauf einen System mit, wahlweise, ein Betriebssystem des Weltmarkführers, mit ein Betriebssystem einen anderen Anbieter oder gänzlich ohne Betriebsystem. Die derzeitige Praxis der großen Rechnerhersteller ist ausserdem eine unlautere kommerzielle Praxis die weder mit UWG oder der EU Richtlinie im Einklang steht.


    1. das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind; . Die vorinstallierte Produkte bedürfen eine Zustimmung zu einen Vertrag mit der Softwarehersteller un nicht der Lieferant. Die Preise der vorinstallierte Software ist nicht bekannt und für den duchschnittlichen Kunden anscheinlich eine Gratiszugabe.

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