Das Beispiel ganz oben sprach von Standards und Spezifikationen, das heisst einer relativ überschaubaren Sache. Auch vor Gericht wird nicht der Quellcode analysiert. Es gibt ja den Fall MP3 wo Hersteller die ganzen Frauenhoferpatente lizenziert haben, aber dann irgendwann Acacia behauptet hat, dass ihr (triviales) Patent sich auch auf alle Implementierungen des Standards bezieht. Vor Gericht austragen kann sich keiner leisten. Für Hersteller heisst das, du hast MP3 lizenziert und dann kommt später noch jemand anders an, der auch Ansprüche anmeldet, von denen niemand was gesagt und gewusst hat.
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