mikeadvo ist dafür
+5

Es gibt zwar leider keine allgemeingültige Definition des Begriffes "Offener Standard". Zum Begriff Standard erscheint mir folgende Definition bemerkenswert:

„Ein Standard ist ein öffentlich zugängliches technisches Dokument, das unter Beteiligung aller interessierter Parteien entwickelt wird und deren Zustimmung findet. Der Standard beruht auf Er-gebnissen aus Wissenschaft und Technik und zielt darauf ab, das Gemeinwohl zu fördern.“ British Standards (das britische Pendant zum Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN))

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Standard#Allgemeine_Bedeutung

Diese Definition schließt schon einmal zwar weit verbreitete, aber nicht öffentlich zugänglich dokumentierte Formate aus.

Darüber hinaus besteht ein regulatorisches Interesse daran, besondere Offenheitsanforderungen zu definieren.

Hier erscheint mir vor allem folgende Kriterien wichtig:

Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation be-schlossen und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.

Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei nutzbar.

Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen.

(s. Europäisches Interoperabilitätsrahmenwerk)

Ferner:

Freiheit von juristischen oder technischen Klauseln, die die Verwendung des Standards von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,

(s. http://fsfe.org/projects/os/def.de.html)

Jeglicher Verkehr mit Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen, aber auch privatrechtlich organisierten Unternehmungen der Daseinsvorsorge hat u.a. aus den im Vorschlag genannten Gründen unter Verwendung von Formaten und Protokollen möglich zu sein, die einem Offenen Sandard im obigen Sinne entsprechen.