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Anordnung der Erstellung einer Dokumentation von Kommunikationsschnittstellen


Das Bundeskartellamt sollte Unternehmen anordnen dürfen, eine Dokumentation ihrer Kommunikationsschnittstellen anzufertigen und zu veröffentlichen. Dies ist für eine Kompatibilität von Geräten unterschiedlicher Hersteller wichtig.


Diskussionen

  • rebentisch ist dafür
    +2

    Die EU-Kommission kann eine Standardisierung anweisen über ETSI usw.

    Im Vorschlag geht es aber glaube ich um eine Verpflichtung zur Dokumentation von Kommunikationsschnittstellen und Datenaustauschformaten durch administrative Anordnung. Beispiele dafür gibt es viele, z.B. die Aktivitäten der ehemaligen Wettbewerbskommisarin Kroes zur Offenlegung des SMB Protokoll. http://de.wikipedia.org/wiki/Server_Message_Block

    Aus meiner Sicht wäre eine Stärkung des deutschen Wettbewerbs- und Kartellrechtes in Fragen der Interoperabilität sehr begrüßenswert, denn in den letzten 20 Jahren war es rückblickend betrachtet immer viel zu schwachbrüstig aufgestellt, zum massiven Schaden unseres Landes.

  • Die Forderung verstehe ich noch nicht. Welche Hersteller sind gemeint und welche Kommunikationsschnittstellen als Beispiel?

    • rebentisch ist dafür
      +1

      Ich denke mal so etwas wie den iPod von Apple. Das man auch mit anderer Software als der von Apple den iPod mit Musik beladen kann oder dass auch andere Musikspieler die gleich Schnittstelle implementieren können. Also Schnittstellen im Sinne der EU-Software-Richtlinie 2009/24/EG.

      Zitat: "Die Funktion von Computerprogrammen besteht darin, mit den anderen Komponenten eines Computersystems und den Benutzern in Verbindung zu treten und zu operieren. Zu diesem Zweck ist eine logische und, wenn zweckmäßig, physische Verbindung und Interaktion notwendig, um zu gewährleisten, dass Software und Hardware mit anderer Software und Hardware und Benutzern wie beabsichtigt funktionieren können. Die Teile des Programms, die eine solche Verbindung und Interaktion zwischen den Elementen von Software und Hardware ermöglichen sollen, sind allgemein als „Schnittstellen“ bekannt. Diese funktionale Verbindung und Interaktion ist allgemein als „Interoperabilität“ bekannt; diese Interoperabilität kann definiert werden als die Fähigkeit zum Austausch von Informationen und zur wechselseitigen Verwendung der ausgetauschten Informationen."

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