Offene Standards müssen im Public Sector verbindlich werden
Offene Standards, nach den Open Cloud Principles (OCP) der Open Cloud Initiative (OCP) sollten in Deutschland und der Europäischen Union verbindlich für alle Verfahren und Dokumente vorgeschrieben werden, die in irgendeiner Weise im Public Sector genutzt werden.
Auf diese Weise kann einer Diskriminierung von "Randgruppen"-Betriebssystemen vorgebeugt werden und ein Lock-In durch proprietäre Systeme ausgeschlossen werden.
Um einen offenen Standard herum kann sich dann ein Ecosystem bilden, das verschiedene Implementierungen schafft oder aber eine gemeinsame Open Source Implementierung nutzt.
mikeadvo ist dafür
Es gibt zwar leider keine allgemeingültige Definition des Begriffes "Offener Standard". Zum Begriff Standard erscheint mir folgende Definition bemerkenswert:
„Ein Standard ist ein öffentlich zugängliches technisches Dokument, das unter Beteiligung aller interessierter Parteien entwickelt wird und deren Zustimmung findet. Der Standard beruht auf Er-gebnissen aus Wissenschaft und Technik und zielt darauf ab, das Gemeinwohl zu fördern.“ British Standards (das britische Pendant zum Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN))
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Standard#Allgemeine_Bedeutung
Diese Definition schließt schon einmal zwar weit verbreitete, aber nicht öffentlich zugänglich dokumentierte Formate aus.
Darüber hinaus besteht ein regulatorisches Interesse daran, besondere Offenheitsanforderungen zu definieren.
Hier erscheint mir vor allem folgende Kriterien wichtig:
Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation be-schlossen und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.
Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei nutzbar.
Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen.
(s. Europäisches Interoperabilitätsrahmenwerk)
Ferner:
Freiheit von juristischen oder technischen Klauseln, die die Verwendung des Standards von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
(s. http://fsfe.org/projects/os/def.de.html)
Jeglicher Verkehr mit Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen, aber auch privatrechtlich organisierten Unternehmungen der Daseinsvorsorge hat u.a. aus den im Vorschlag genannten Gründen unter Verwendung von Formaten und Protokollen möglich zu sein, die einem Offenen Sandard im obigen Sinne entsprechen.