Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken - Historie

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  • Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken

    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so weiter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, dass externe Dienstleister ins Spiel gebracht werden, die sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollten sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem Datenformat angeboten werden, das offenen Standards genügt und vor allem nicht durch Patente belastetet ist. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

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    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so weiter. wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, dass externe Dienstleister ins Spiel gebracht werden, die sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem Datenformat angeboten werden, das offenen Standards genügt und vor allem nicht durch Patente belastetet ist. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

  • Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken

    von Florian_1990, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, dass das externe Dienstleister ins Spiel gebracht werden, die sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem Datenformat angeboten werden, das offenen Standards genügt und vor allem vorallem nicht durch Patente belastetet ist. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

  • Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken

    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, das externe Dienstleister ins Spiel gebracht werden, die sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem Datenformat angeboten werden, das offenen Standards genügt und vorallem vor Allem nicht durch Patente belastetet ist. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

  • Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken

    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, das externe Dienstleister ins Spiel gebracht werden, die sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem Datenformat angeboten werden, das offenen Standards genügt und vor Allem offenen, nicht durch Patente belastetet ist. belasteten Datenformat angeboten werden. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

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    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, das externe Dienstleister Zweit- oder Dritt-Unternehmen ins Spiel gebracht werden, die sie sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem offenen, nicht durch Patente belasteten Datenformat angeboten werden. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.

  • Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Werken

    von vog, angelegt

    Alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke sollten unter freier Lizenz in einem offenen Format verfügbar gemacht werden.

    Dies sollte für alle vom Urheberrecht betroffenen Werke gelten, also Texte, Grafiken, Fotos, Audio, Video, Software und so wieter.

    Es sollte egal sein, ob die Werke von Steuergeldern finanziert wurden oder von anderen öffentlichen Geldern. Insbesondere sollte dies für sämtliche Werke des öffentlichen Rundfunks gelten, sowie für sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse der Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.

    Es sollte ebenfalls keine Rolle spielen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise durch die Öffentlichkeit getragen wird. Unternehmen, die der Allgemeinheit keinen Dienst erweisen wollen, sollten auch keine Förderung von der Allgemeinheit erhalten. Insbesondere sollte verhindert werden, dass diese Regelung einfach dadurch umgangen wird, das Zweit- oder Dritt-Unternehmen ins Spiel gebracht werden, sie sich dann auf "Geschäftsgeheimnisse" und Ähnliches berufen.

    Die freien Lizenzen sollten mindestens die Freiheiten ermöglichen, die auch CC-BY-SA bzw. die AGPL bieten. Insbesondere sollte Software-Lizenzen unbedingt Freie-Software-Lizenzen (d.h. Open Source) sein. Weniger strenge Lizenzen wie CC-BY, BSD-Lizenzen, LGPL oder GPL sind natürlich umso wünschenswerter. Die konkrete Wahl der Lizenz sollte entweder jedem Projekt freigestellt sein, oder es sollte Vorschriften geben, welche Lizenz in welcher Art von Projekt zum Einsatz kommt.

    Jedes dieser Werke sollte in mindestens einem offenen, nicht durch Patente belasteten Datenformat angeboten werden. Für Texte wären Plaintext (UTF-8), HTML (ohne JavaScript!) und ODF denkbar. Für Audio wären OGG/Vorbis und OGG/FLAC denkbar. Für Video wären WebM und OGG/Theora geeignet.