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Umsetzung der europäischen Echolon-Empfehlungen


Das Europäische Parlament hat in seinem vielbeachteten Schmid-Bericht zum Spionagesystem Echolon folgende Maßnahmen angemahnt:

  1. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen für die Förderung, Entwicklung und Herstellung von europäischer Verschlüsselungstechnologie und -software auszuarbeiten und vor allem Projekte zu unterstützen, die darauf abzielen, benutzerfreundliche Kryptosoftware, deren Quelltext offengelegt ist, zu entwickeln;
  2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Softwareprojekte zu fördern, deren Quelltext offengelegt wird, da nur so garantiert werden kann, dass keine „backdoors“ eingebaut sind (sog. „open-source Software“);
  3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Softwareprojekte zu fördern, deren Quelltext offengelegt wird, da nur so garantiert werden kann, dass keine „backdoors“ eingebaut sind (sog. „open-source Software“); fordert die Kommission auf, eine Qualifikation festzulegen für die Sicherheit von Software, die für den Austausch von Nachrichten auf elektronischem Wege bestimmt ist, nach der Software, deren Quellcode nicht offengelegt ist, in die Kategorie „am wenigsten vertrauenswürdig“ eingestuft wird;

Diese Vorschläge sollten nachhaltig auch in Deutschland umgesetzt werden, wo ja bereits entsprechende Aktivitäten unternommen wurden, dann aber nicht weiter verfolgt wurden. Insbesondere eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung auf der Grundlage von Quellcodeverfügbarkeit und -hinterlegung ist in der Datenverarbeitung von Behörden bislang noch nicht umgesetzt.


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