Freie Software Installation - Historie

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  • Freie Software Installation

    von vog, angelegt

    Für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte sollte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorgeschrieben sein! Hersteller sollten dazu verpflichtet sein, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand eine einfach zugängliche Option zu implementieren, welche die freie Installation von jeglicher Software ermöglicht. Frei installierte Software muss dabei auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, auf die vom Systemhersteller zugelassene Software zugreifen kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden. Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.

    Diese Maßnahmen maßnahmen stärken den Verbraucherschutz und fördern den Wettbewerb.

  • Freie Software Installation

    von 3rik, angelegt

    Für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte sollte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorgeschrieben sein! Hersteller sollten dazu verpflichtet sein, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand eine einfach zugängliche Option zu implementieren, welche die freie Installation von jeglicher Software ermöglicht. Frei installierte Software muss dabei auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, auf die vom Systemhersteller zugelassene Software zugreifen kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden. Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.

    Diese maßnahmen stärken den Verbraucherschutz und fördern den Wettbewerb.