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Vergaberecht für die öffentliche Verwaltung ändern


Das Vergaberecht sollte eine Günstigerprüfung vorschreiben, wenn die Ausschreibung in Richtung proprietärer Software erfolgt. Nur wenn belegt werden kann, dass eine solche Lösung kostengünstiger ist als in Betracht kommende Open-Source-Lösungen, dürfte dem stattgegeben werden. Der Rechnungshof sollte dann regelmäßig prüfen, ob alles korrekt abgelaufen ist. Bekannt ist ja, dass bei einer Kostenbetrachtung oft der Aufwand für den Umstieg ungerechtfertigt hoch angesetzt wird.


Diskussionen

  • MrProcess ist dagegen
    0

    Der erste Teil der Problemaussage ist bereits geltendes Recht (Günstigerprüfung), der zweite Teil des gleichen Satzes (Bevorzugung einer Lösungsart) würde über kurz oder lang von den Gerichten kassiert werden.

    Um im Bild zu bleiben, wie würde man denken wenn ein Gesetz bestimmte Hardware vorschreiben würde? Es mag jeder nach eigene Fasson sein passendes Feindbild { IPad | Google Nexus | Microsoft Surface | Blackberry } einsetzen.

    • ktnagel ist dafür
      +1

      Vergessen haben Sie, dass eine Open Source Lösung in der Regel im Interessen der Allgemeinheit liegt, denn in allen zukünftigen gleichen Problemstellungen können diese kostenfrei genutzt werden. Das gilt für proprietäre Lösungen nicht, dort müssen in der Regel "Royalties" gezahlt werden für jeden einzelnen Einsatz.

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